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Verkehrsrecht

Ob Unfallregulierung, Bußgeldbescheid oder drohender Führerscheinentzug – im Verkehrsrecht zählt jeder Tag. Ich prüfe Ihren Fall zügig und vertrete Sie gegenüber Versicherungen, Behörden und Gericht.

Fallbeispiele aus der Praxis

Auffahrunfall auf der Bundesstraße

Ausgangslage

Der Mandant wird im stockenden Verkehr aufgefahren. Die gegnerische Versicherung kürzt die Regulierung um eine angebliche Mitschuldquote.

Vorgehen

Der Unfallhergang wurde rekonstruiert und die Kürzung zurückgewiesen. Ergebnis: volle Schadensregulierung inklusive Nutzungsausfall und Wertminderung.

Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Ausgangslage

Der Mandant überschreitet innerorts die zulässige Geschwindigkeit. Das drohende einmonatige Fahrverbot hätte den Arbeitsplatz gefährdet.

Vorgehen

Das Messprotokoll wurde auf Verwertbarkeit geprüft. Ein Verfahrensfehler konnte nachgewiesen werden – das Fahrverbot wurde abgewendet.

Punktestand in Flensburg

Ausgangslage

Der Mandant erreicht 8 Punkte im Fahreignisregister, die Fahrerlaubnis drohte zu verfallen.

Vorgehen

Nach Prüfung des Punktestands konnten Verjährungsfristen einzelner Verstöße genutzt werden – die Fahrerlaubnis blieb erhalten.

Das gehört noch dazu

Häufige Fragen

Was sollte ich nach einem Verkehrsunfall als Erstes tun?

Sichern Sie Beweise wie Fotos und Zeugenkontakte, verständigen Sie bei Personen- oder größerem Sachschaden die Polizei und geben Sie gegenüber der gegnerischen Seite kein Schuldanerkenntnis ab. Kontaktieren Sie mich möglichst, bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen.

Muss ich einen Bußgeldbescheid sofort akzeptieren?

Nein. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ich prüfe in dieser Frist unter anderem Messprotokoll, Zustellung und mögliche Verfahrensfehler.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Mit einem Verkehrsrechtsschutz ist das in der Regel der Fall. Ich kläre die Kostendeckung vorab direkt mit Ihrer Versicherung, sodass für Sie von Anfang an Klarheit besteht.

Ein ähnliches Anliegen?

Schildern Sie mir kurz Ihre Situation – ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktages persönlich bei Ihnen zurück.

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