Mietrecht
Kündigung, Mieterhöhung oder Streit um Mängel in der Wohnung – im Mietrecht treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Ich vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter und sorge für eine rechtssichere Lösung.
Fallbeispiele aus der Praxis
Fristlose Kündigung wegen angeblichem Zahlungsverzug
Ausgangslage
Der Vermieter kündigt fristlos wegen zwei angeblich ausstehender Monatsmieten – der Mandant hatte tatsächlich fristgerecht gezahlt.
Vorgehen
Die Zahlungsnachweise wurden zusammengetragen, die Kündigung als unwirksam zurückgewiesen. Das Mietverhältnis besteht fort.
Mieterhöhung über der ortsüblichen Vergleichsmiete
Ausgangslage
Der Vermieter fordert unter Verweis auf den Mietspiegel eine Mieterhöhung um 15 %.
Vorgehen
Das Erhöhungsverlangen wurde auf formelle und inhaltliche Richtigkeit geprüft. Der überhöhte Anteil wurde zurückgewiesen, die Erhöhung auf das zulässige Maß reduziert.
Schimmelbefall und Mietminderung
Ausgangslage
Die Mandantin meldet Schimmel in der Wohnung, der Vermieter reagiert nicht auf ihre Anfragen.
Vorgehen
Nach Mängelanzeige mit Fristsetzung wurde eine Minderungsquote durchgesetzt und die Sanierung durch den Vermieter erwirkt.
Das gehört noch dazu
- Prüfung und Abwehr von Kündigungen (ordentlich und fristlos), Räumungsklagen
- Mieterhöhungen, Index- und Staffelmiete rechtlich prüfen
- Kontrolle von Nebenkosten- und Betriebskostenabrechnungen
- Mängelanzeigen, Mietminderung, Instandsetzungsansprüche
- Kautionsrückforderung nach Auszug
- Prüfung von Eigenbedarfskündigungen und Widerspruch
- WEG-rechtliche Fragestellungen für Vermieter
- Vertretung vor dem Amtsgericht in Mietstreitigkeiten
Häufige Fragen
Darf mein Vermieter mir einfach wegen Eigenbedarf kündigen?
Eine Eigenbedarfskündigung ist nur wirksam, wenn bestimmte formelle und inhaltliche Voraussetzungen erfüllt sind, etwa eine nachvollziehbare Begründung. Ich prüfe für Sie, ob die Kündigung diesen Anforderungen tatsächlich standhält.
Wie hoch darf eine Mieterhöhung ausfallen?
Mieterhöhungen sind an die ortsübliche Vergleichsmiete und gesetzliche Kappungsgrenzen gebunden und müssen bestimmte Formvorschriften einhalten. Ich prüfe das Erhöhungsverlangen auf formelle und inhaltliche Richtigkeit.
Ab wann darf ich die Miete wegen Mängeln mindern?
Voraussetzung ist in der Regel eine Mängelanzeige beim Vermieter mit angemessener Frist zur Behebung. Die Höhe der Minderung richtet sich nach Art und Ausmaß des Mangels und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Ein ähnliches Anliegen?
Schildern Sie mir kurz Ihre Situation – ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktages persönlich bei Ihnen zurück.
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